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Presse

Entgelte für Wettbewerberzugang zu Postfachanlagen genehmigt - Homann: "Weiterhin kostengünstige Angebote der Wettbewerber möglich"

Die Bundesnetzagentur hat heute die für das Jahr 2013 geltenden Entgelte für den Wettbewerberzugang zu den Postfachanlagen der Deutschen Post AG (DP AG) genehmigt.

Das Sortierentgelt wurde von bisher 5 Cent auf 3 Cent pro Sendung deutlich abgesenkt. Das Annahmeentgelt stieg aufgrund geänderter Kostenzuordnungen sowie Tariflohnsteigerungen der Annahmekräfte der DP AG von zuletzt 80 Cent auf 1,14 Euro. Damit liegt das genehmigte Entgelt hier deutlich unter dem Entgeltantrag der DP AG, die für die Sendungsannahme ein Entgelt in Höhe von
3,28 Euro beantragt hatte.

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen die Deutsche Post AG wegen möglicher Behinderung von Briefdienstleistern ein

Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG eingeleitet. Der Anlass hierfür sind Beschwerden von unabhängigen Briefdienstleistern, in denen der Deutschen Post AG vorgeworfen wird, den Wettbewerb auf dem Briefdienstleistungsmarkt zu behindern.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Vorwurf richtet sich dagegen, dass die Preise, die die Deutsche Post von Großkunden für die Versendung von Briefen verlangt, nicht kostendeckend seien. Wir prüfen nun in dem Verfahren, ob die Deutsche Post durch eine Kampfpreisstrategie versucht, Wettbewerber aus dem Markt zu drängen oder fernzuhalten. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, könnte dies einen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung bedeuten."

Verkauf von DPAG Aktien - Gerster: Doppelfunktion des Bundes behindert Wettbewerb

Der BBD begrüßt den heute bekannt gewordenen Verkauf eines Teils des Aktienpakets an der DPAG. Allerdings ist der Schritt halbherzig, weil der Bund über die KfW immer noch 25,5 Prozent der DPAG Aktien hält und damit als Hauptaktionär weiterhin bestimmenden Einfluss auf den ehemaligen Monopolisten nehmen kann. Dies führt unter anderem dazu, dass der Bund auch nach dem Teilverkauf seiner Anteile weiterhin ein erhebliches Vermögensinteresse daran hat, seine Beteiligungsgesellschaft vor Wettbewerb zu schützen. Vor diesem Hintergrund ist zu erklären, dass der Vorstand der DPAG die gute Zusammenarbeit mit seinem Hauptaktionär hervorhebt. Der Bund als Eigentümer des Marktbeherrschers DPAG und gleichzeitig als dessen Regulierer ist in eine Doppelfunktion, die den Wettbewerb auf dem deutschen Brief- und Paketmarkt seit Jahren behindert.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 22. März 2013 10:08

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BBD fordert die Novellierung des Postgesetzes

Die Umsetzung der Eckpunkte zur Anpassung des Postgesetzes ist längst überfällig. Seit Jahren ist bekannt, dass die Regulierungsinstrumente, die der Bundesnetzagentur zur Verfügung stehen, an den Regulierungsstandard der Telekommunikation angepasst werden müssen.

„Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, die Deutsche Post von einer Regulierung auszunehmen. Zur Stabilisierung des Wettbewerbs auf dem Postmarkt ist es dringend erforderlich, dass die im Telekommunikationsmarkt bewährten Regulierungsinstrumente auch im Postmarkt eingesetzt werden können“, so Florian Gerster, Vorsitzender des BBD.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 22. März 2013 10:08

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Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Infopost. Gerster: Missbrauch von Infopost erschwert

Die jetzt veröffentlichten Gründe der Infopost-Entscheidung der Bundesnetzagentur kommentiert der Bundesverband Briefdienste e.V. (BBD) wie folgt:

Die Praxis der intransparenten Anrechnung von Infopost-Konditionen darf nicht mehr fortgesetzt werden. Die Begründung des Infopost-Beschlusses macht deutlich, dass die preisliche Begünstigung inhaltsgleicher Sendungen heute nicht mehr gerechtfertigt ist, soweit es sich nicht um Werbesendungen handelt. Aus der Sicht der Bundesnetzagentur stellt die Inhaltsgleichheit kein taugliches Kriterium für eine tarifliche Sonderbehandlung dar. Als Marktbeherrscher unterliege die DPAG dem Gleichbehandlungsgebot.

Der BBD begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 30.04.2012 und die damit verfügte Beschränkung des Infopost-Tarifes auf Werbesendungen

Die Bundesnetzagentur hatte ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG (DPAG) eingeleitet, nachdem Hinweise bekannt wurden, wonach die DPAG auch andere als reine Werbesendungen zum niedrigen Infopost-Tarif befördert. Dazu zählen beispielsweise Rechnungen, Mahnungen, aber auch sonstige Massensendungen. Die DPAG vertrat hingegen den Standpunkt, dass sämtliche weitgehend inhaltsgleichen Massensendungen zum Infopost-Tarif befördert werden könnten. Die Bundesnetzagentur hat in ihrer sorgfältig und umfassend begründeten Entscheidung klargestellt, dass die besonderen Voraussetzungen für die Einräumung eines Infopost-Tarifes bei echten Werbesendungen vorliegen, da diese mit anderen Massenmedien konkurrieren. Daraus folgt, dass alle sonstigen Sendungen zu den allgemeinen Tarifen für Briefe befördert werden müssen.

BBD und BIEK: Eckpunkte zur Änderung des Postgesetzes – Meilenstein für fairen Wettbewerb

Der Bundesverband Briefdienste e.V. (BBD) und der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. (BIEK) begrüßen die vorgelegten Eckpunkte als wichtigen Meilenstein zur Regelung des Wettbewerbs auf den Postmärkten. Mehr als 10 Jahre nach der Entscheidung für die Marktöffnung gibt es immer noch keinen tragfähigen Wettbewerb auf dem Briefmarkt. Das geht zu Lasten von Millionen Verbrauchern, die sich mit einem unbefriedigenden Serviceangebot und hohen Preisen des Marktbeherrschers abfinden müssen.

EU-Kommission: DPAG muss bis zu 1 Mrd. € staatlicher Beihilfen zurückzahlen

Gerster: Keine wettbewerbsverzerrenden Vorteile für Deutsche Post AG

Der Bundesverband Briefdienste e.V. (BBD) begrüßt die heute bekannt gegebene Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der die Bundesrepublik verpflichtet wird, überhöhte Staatsbeihilfen, die im Rahmen der Übernahme von Beamten durch die Deutsche Post AG gewährt wurden, zurückzufordern. Der BBD hat das bei der EU-Kommission anhängige Verfahren unterstützt.

Auch in dem anhängigen Price-Cap-Beschluss der Bundesnetzagentur wird zur Begründung der Höhe der festgesetzten Porti wieder auf Altlasten verwiesen, die durch das hohe Porto abgedeckt werden sollen. Daher besteht auch jetzt wieder die Gefahr eines doppelten Ausgleichs von Altlasten, wenn für dieselben Lasten, die bereits bei der Porto-Festsetzung berücksichtigt sind, Zuschüsse des Bundes in Anspruch genommen werden.

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