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Verkauf von DPAG Aktien - Gerster: Doppelfunktion des Bundes behindert Wettbewerb

Der BBD begrüßt den heute bekannt gewordenen Verkauf eines Teils des Aktienpakets an der DPAG. Allerdings ist der Schritt halbherzig, weil der Bund über die KfW immer noch 25,5 Prozent der DPAG Aktien hält und damit als Hauptaktionär weiterhin bestimmenden Einfluss auf den ehemaligen Monopolisten nehmen kann. Dies führt unter anderem dazu, dass der Bund auch nach dem Teilverkauf seiner Anteile weiterhin ein erhebliches Vermögensinteresse daran hat, seine Beteiligungsgesellschaft vor Wettbewerb zu schützen. Vor diesem Hintergrund ist zu erklären, dass der Vorstand der DPAG die gute Zusammenarbeit mit seinem Hauptaktionär hervorhebt. Der Bund als Eigentümer des Marktbeherrschers DPAG und gleichzeitig als dessen Regulierer ist in eine Doppelfunktion, die den Wettbewerb auf dem deutschen Brief- und Paketmarkt seit Jahren behindert.

Der Bund sollte sich als neutraler Wettbewerbshüter verstehen und nicht als Mitspieler im Brief- und Paketmarkt. „Die Politik ist aufgerufen, die Doppelfunktion des Bundes als Regulierer und dominanter Mitspieler auf den Brief- und Paketmärkten so schnell wie möglich aufzugeben. Der Bund muss die von der KfW treuhänderisch gehaltenen Aktien der DPAG jetzt vollständig veräußern.“ so Florian Gerster, Vorsitzender des Bundesverbandes Briefdienste e.V.

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