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EU-Kommission: DPAG muss bis zu 1 Mrd. € staatlicher Beihilfen zurückzahlen

Gerster: Keine wettbewerbsverzerrenden Vorteile für Deutsche Post AG

Der Bundesverband Briefdienste e.V. (BBD) begrüßt die heute bekannt gegebene Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der die Bundesrepublik verpflichtet wird, überhöhte Staatsbeihilfen, die im Rahmen der Übernahme von Beamten durch die Deutsche Post AG gewährt wurden, zurückzufordern. Der BBD hat das bei der EU-Kommission anhängige Verfahren unterstützt.

Auch in dem anhängigen Price-Cap-Beschluss der Bundesnetzagentur wird zur Begründung der Höhe der festgesetzten Porti wieder auf Altlasten verwiesen, die durch das hohe Porto abgedeckt werden sollen. Daher besteht auch jetzt wieder die Gefahr eines doppelten Ausgleichs von Altlasten, wenn für dieselben Lasten, die bereits bei der Porto-Festsetzung berücksichtigt sind, Zuschüsse des Bundes in Anspruch genommen werden.

„Wir erwarten, dass der Deutsche Post AG auch künftig keine wettbewerbsverzerrenden Vorteile mehr verschafft werden. Die vermeintlichen Altlasten sind längst ausgeglichen.“, so Florian Gerster, Vorsitzender des BBD.

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