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Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen die Deutsche Post AG wegen möglicher Behinderung von Briefdienstleistern ein

Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG eingeleitet. Der Anlass hierfür sind Beschwerden von unabhängigen Briefdienstleistern, in denen der Deutschen Post AG vorgeworfen wird, den Wettbewerb auf dem Briefdienstleistungsmarkt zu behindern.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Vorwurf richtet sich dagegen, dass die Preise, die die Deutsche Post von Großkunden für die Versendung von Briefen verlangt, nicht kostendeckend seien. Wir prüfen nun in dem Verfahren, ob die Deutsche Post durch eine Kampfpreisstrategie versucht, Wettbewerber aus dem Markt zu drängen oder fernzuhalten. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, könnte dies einen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung bedeuten."

Betroffen ist hier nicht das von der Bundesnetzagentur genehmigte Porto, das Verbraucher oder kleine und mittlere Unternehmen für die Versendung von Briefen zahlen, sondern die rabattierten Preise für Großversender wie Banken, Krankenkassen oder Telekommunikationsunternehmen. Im Rahmen des nunmehr eingeleiteten Verfahrens hat das Bundeskartellamt Fragebögen an eine Reihe von solchen Großversendern verschickt.

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