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Der BBD begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 30.04.2012 und die damit verfügte Beschränkung des Infopost-Tarifes auf Werbesendungen

Die Bundesnetzagentur hatte ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG (DPAG) eingeleitet, nachdem Hinweise bekannt wurden, wonach die DPAG auch andere als reine Werbesendungen zum niedrigen Infopost-Tarif befördert. Dazu zählen beispielsweise Rechnungen, Mahnungen, aber auch sonstige Massensendungen. Die DPAG vertrat hingegen den Standpunkt, dass sämtliche weitgehend inhaltsgleichen Massensendungen zum Infopost-Tarif befördert werden könnten. Die Bundesnetzagentur hat in ihrer sorgfältig und umfassend begründeten Entscheidung klargestellt, dass die besonderen Voraussetzungen für die Einräumung eines Infopost-Tarifes bei echten Werbesendungen vorliegen, da diese mit anderen Massenmedien konkurrieren. Daraus folgt, dass alle sonstigen Sendungen zu den allgemeinen Tarifen für Briefe befördert werden müssen.

Der BBD begrüßt die klare Grenzziehung zwischen Infopost-Sendungen und allgemeinen Briefsendungen. „Mit dieser Entscheidung setzt die Bundesnetzagentur ihre erfolgreiche Arbeit, die mit der Entscheidung in Sachen First Mail begonnen hat, konsequent fort. Gewinner sind die Briefkunden, die von verbesserter Transparenz und mehr Wettbewerb profitieren“, so Florian Gerster, Vorsitzender des BBD.

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