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Die Bundesregierung will die Deutsche Post ein weiteres Jahr lang subventionieren

Florian Gerster: Die Privilegierung des marktbeherrschenden Konzerns durch das Umsatzsteuergesetz muss Ende dieses Jahres auslaufen

Nach zuverlässigen Informationen des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste e. V. (AGV-NBZ) will die Bundesregierung auf ihrer Kabinettsitzung am kommenden Mittwoch, 24. September 2008, für ein weiteres Jahr die Steuerprivilegierung der Deutschen Post beschließen.

Danach plant die Bundesregierung, die Umsatzsteuerbefreiung der Post erst zum 1.Januar 2010 aufzuheben. „Das zeigt, dass die Politik aus der misslungenen Liberalisierung des Briefmarktes seit Anfang dieses Jahres wenig gelernt hat. Ein marktbeherrschender Konzern wird damit ein weiteres Jahr mit rund einer halben Milliarde Euro subventioniert", sagt Florian Gerster, Präsident des AGV-NBZ.

Bisher ist die Deutsche Post als einziges Unternehmen im Briefmarkt in vollem Umfang von der Umsatzsteuer befreit. Nach Berechnungen der Unternehmensberatung WIK-Consult kostet dieses Privileg den Steuerzahler etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Der Deutschen Post bietet die Umsatzsteuerbefreiung einen gravierenden Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Anbietern, die den Preiskampf mit dem Ex- Monopolisten kaum bestehen können. Daher ist die geplante Aufhebung des bisherigen Umsatzsteuerprivilegs der Deutschen Post - und somit die steuerliche Gleichbehandlung aller Briefdienste - grundsätzlich begrüßenswert.

Weniger verständlich ist jedoch die Entscheidung, dieses wichtige Signal für Wachstum und Arbeitsplätze im deutschen Brief- und Zustellmarkt bis in das Jahr 2010 hinauszuzögern. „Alle Anbieter im Brief- und Zustellmarkt haben in den drei Monaten bis Jahresende ausreichend Zeit, ihre Bilanzierung nach den Vorgaben des neuen Gesetzes umzustellen", sagt Gerster. Die Verschleppungstaktik der Bundesregierung bedeutet für die ohnehin Not leidenden privaten Briefzusteller ein verlorenes Jahr; dadurch drohen weitere Insolvenzen bei mittelständischen Briefdienstleistern.

Die eigentlich positive Stoßrichtung des Gesetzes wird dadurch sehr relativiert. Florian Gerster: „Wir fordern, dass die steuerliche Gleichbehandlung im Januar 2009 beginnen muss."

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