Gewerkschaftspapier belegt: Ver.di forcierte die Gründung des Arbeitgeberverbands Postdienste
Erstellt am Sonntag, 06. April 2008 09:49
Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di war an der Gründung des Arbeitgeberverbandes „Postdienste" maßgeblich beteiligt. Das geht aus einem Papier hervor, das vom Ver.di-Bereich Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik mit der Überschrift „Tarifpolitische Auswirkungen der Liberalisierung der Postdienste in Deutschland – gewerkschaftspolitische Handlungsstrategien" am 5. Juni 2007 verfasst wurde.
In dem Papier heißt es auf Seite 15: „Die Arbeitgeberverbandsstrukturen Postdienste werden unterstützt. (...) Ziel ist ein bundesweiter Branchen-, Mindestlohntarifvertrag." Ergänzend dazu steht auf Seite 13: „Voraussetzung für die Mindestlohn-Vereinbarung ist ein bundesweiter Arbeitgeberverband mit Tarifautonomie."
Ver.di hat bislang vehement bestritten, in die Gründung des Arbeitgeberverbands Postdienste, die am 21. August 2007 erfolgte und von deren 26 Mitgliedern 17 hundertprozentige Tochtergesellschaften der Deutschen Post AG sind, involviert gewesen zu sein. Der AGV Postdienste verkündete zwei Wochen nach seiner Gründung - am 4. September 2007 – bereits einen mit Ver.di ausgehandelten Mindestlohn für Briefzusteller in Westdeutschland und Berlin in Höhe von 9,80 Euro und von 8 Euro für Ostdeutschland. Mit den Konkurrenten der Deutschen Post AG weigerte sich Ver.di hartnäckig zu verhandeln.
Florian Gerster: „Ganz offensichtlich war die Gründung des AGV Postdienste ein zwischen Ver.di und der Deutschen Post AG abgestimmter taktischer Vorgang, um den überhöhten Postmindestlohn, unter Missbrauch des Entsendegesetzes, den Wettbewerbern aufzuzwingen. Eine solche Verhaltensweise ist außerordentlich befremdlich."
Wegen des von Ver.di und Deutscher Post ausgehandelten Mindestlohnes sind seit dem 1. Januar 2008 mehr als 5.000 Arbeitsplätze bei den Konkurrenten der Deutschen Post weggefallen, insbesondere beim Briefzusteller PIN, der Insolvenz anmelden musste.
Das Ver.di-Papier ist auf der Homepage des AGV-NBZ veröffentlicht.