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Florian Gerster: Die Steuerbefreiung der Deutschen Post zementiert das Briefmonopol

Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), Florian Gerster, fordert Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf, auch von der Deutschen Post AG den vollen Mehrwertsteuersatz zu verlangen. Im Gegensatz zu ihren bereits Mehrwertsteuer zahlenden Wettbewerbern soll der ehemalige Staatskonzern nach dem Willen des Finanzministeriums weiterhin von der Abgabe befreit bleiben. „Der Bund lässt sich durch die einseitige Privilegierung des Ex-Monopolisten rund 500 Millionen Euro Steuereinnahmen entgehen", sagt Gerster. „Das ist ein steuer- wie wettbewerbspolitischer Skandal!"

Gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist nach Ansicht der überwältigen Mehrheit der Ökonomen eine Besteuerung aller Brief- und Zustelldienstleistungen. Dies fordert auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Antwort auf den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Ausnahmen soll es nach Ansicht des BMWi nur für Sendungen privater oder kleingewerblicher Absender geben, die mit einer Briefmarke zu versehen sind. „Auch wenn wir die Vorschläge des Wirtschaftsministeriums nicht in jeder Hinsicht teilen, so sind sie als Kompromiss für uns noch annehmbar", unterstützt Gerster die Linie des BMWi.

Die aktuellen Veränderungen an der Spitze der Deutsche Post seien für die Bundesregierung eine große Chance, sich endlich aus deren lobbyistischer Umklammerung zu lösen, konstatiert Gerster. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass die Politik keine leichtfertigen Steuerbefreiungen an mächtige Großkonzerne verteilt. Als marktbeherrschender Anbieter sollte die börsennotierte Post AG auch ohne politische Schützenhilfe wettbewerbsfähig sein."

Seit dem 1. Januar 2008 ist der Markt für Briefdienste in Deutschland offiziell vollständig liberalisiert. Doch der Ex-Monopolist hat es durch geschickte Lobbyarbeit – z. B. im Rahmen der Einführung des Mindestlohnes – verstanden, wirksame Markteintrittsbarrieren gegen die neuen Wettbewerber zu errichten. Zu diesen gehört die einseitige Mehrwertsteuerbefreiung der Post. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kunden haben die Konkurrenten dadurch einen Kostennachteil von 19 Prozent – entsprechend der Mehrwertsteuer. Dies ist eine große Benachteiligung im harten Wettbewerb um Großkunden.

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