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AGV Neue Brief- und Zustelldienste lehnt Kuhhandel bei Mindestlohn und Umsatzsteuer ab

Zu Überlegungen aus dem Bundeskanzleramt, Universaldienstleistungen im Briefmarkt generell von der Umsatzsteuer zu befreien, erklärt der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste, Florian Gerster: „Die Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs der Deutschen Post AG ist sicherlich notwendig, um einen fairen Wettbewerb im deutschen Briefmarkt herbeizuführen. Das Thema Umsatzsteuer muss aber losgelöst von der Diskussion um die Einführung eines Mindestlohns im Bereich der Briefdienstleistungen betrachtet werden. Die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung darf nicht dazu missbraucht werden, eine völlig überzogene Mindestlohnregelung ausgleichen zu wollen."

Der zwischen dem AGV Postdienste e. V. und der Gewerkschaft ver.di geschlossene Tarifvertrag, der Mindestlöhne von 9,80 Euro bzw. 9,00 Euro vorsieht, ist für die neuen Brief- und Zustelldienste völlig inakzeptabel. Sollte auf dieser Basis ein Mindestlohn für Briefdienstleistungen eingeführt werden würden mehrere Zehntausend Arbeitsplätze bei diesen Unternehmen gefährdet.

Zwar ist die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung der Marktteilnehmer im Briefmarkt dringend geboten, es darf dabei jedoch keinesfalls zu einer neuerlichen Benachteiligung der neuen Brief- und Zustelldienste kommen. Deshalb sollten sämtliche Angebote aller im Markt tätigen Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sein. Bislang sind die neuen Brief- und Zustelldienste für alle Dienstleistungen umsatzsteuerpflichtig, während die Deutsche Post AG von der Umsatzsteuer befreit ist. Durch eine an die Erbringung von Universaldienstleistungen gekoppelte Umsatzsteuerbefreiung entstünden den neuen Marktteilnehmern weitere Kostennachteile gegenüber der Deutschen Post AG. Diese hat als etablierter Anbieter eine geringere Investitionsquote als neue Anbieter, die ein neues Briefnetz errichten müssen.

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