Appell für mehr Wettbewerb im Postmarkt: AGV Neue Brief- und Zustelldienste richtet sich an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat
Erstellt am Montag, 08. Oktober 2007 09:23
Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste hat in einem Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und an die Mitglieder des Bundesrates appelliert, einer Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die Zustimmung zu verweigern. Florian Gerster, Präsident des Verbandes: „Unsere Mitgliedsunternehmen haben alleine in der Briefzustellung in den vergangenen Jahren über 50.000 Arbeitsplätze geschaffen. Um diese Arbeitsplätze zu erhalten und um weitere Arbeitsplätze zu schaffen, brauchen wir Rahmenbedingungen, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen, und keine neuen Wettbewerbshürden."
Aus Sicht des Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste ist der jetzige Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie die bereits im Vorfeld getroffene Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, einen Mindestlohn für Briefdienstleistungen gemäß dem zwischen ver.di und dem AGV Postdienste e. V. abgeschlossenen Tarifvertrag in Höhe von 9,80 Euro bzw. 9,00 Euro einzuführen, aus verschiedenen Gründen rechtlich nicht haltbar. Der Tarifvertrag erfüllt weder die Voraussetzung für die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz noch die Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung:
* Das Bundeskabinett hatte im Juni 2007 beschlossen, dass für die Einbeziehung weiterer Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes die Zustimmung aller Tarifparteien erforderlich ist und ein Mindestlohn nur vom Bundeskabinett per Verordnung eingeführt werden kann, nicht aber alleine durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
* Da die Mehrheit der Mitarbeiter (insgesamt rund 270.000 Briefzusteller sowie Erfüllungsgehilfen) bei den neuen Brief- und Zustelldiensten beschäftigt sind, erfüllt der vorliegende Tarifvertrag nicht die für die Aufnahme einer Branche in das Arbeitnehmer-Entsendgesetz notwendige Voraussetzung, mindestens 50 Prozent der Branche zu repräsentieren.
* Da kein öffentliches Interesse darin besteht, der Deutschen Post AG weitere Wettbewerbsvorteile zu gewähren und die bestehende Monopolstruktur weiter zu verfestigen, erfüllt der Tarifvertrag nicht die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste steht einem tariflichen Mindestlohn nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Grundvoraussetzung für einen regional differenzierten Mindestlohn im Bereich der Briefdienstleistungen auf einem realistischen Niveau von bis zu 7,50 Euro ist jedoch eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Dazu gehört vor allem die umsatzsteuerliche Gleichstellung neuen Brief- und Zustelldienste mit der Deutschen Post AG. Bislang sind die neuen Anbieter umsatzsteuerpflichtig, die Deutsche Post AG jedoch nicht.