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Pressemitteilung Francotyp Postalia: Neues E-Government-Gesetz bringt immense Erweiterung der De-Mail-Einsatzfelder

Wichtiger Schritt zur Verwaltungsmodernisierung – Nutzer des vollelektronischen Briefs können nun zum Beispiel einen Hauskauf komplett digital abwickeln.

Birkenwerder, 07. Juni 2013 – Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das neue E-Government-Gesetz verabschiedet – und damit die möglichen Einsatzszenarien für die De-Mail deutlich erweitert. Das Gesetz legt zum Beispiel fest, dass jede Bundesbehörde entweder De-Mail oder ein anderes, sicheres Verfahren einsetzen muss – und definiert damit einen rechtsverbindlichen, digitalen und sicheren Kanal zwischen Behörden, Bürgern und Unternehmen. Außerdem enthält das Gesetz Regelungen zum Ersatz der Schriftform durch andere, hinreichend sichere technische Verfahren wie die De-Mail.

Vom Mietvertrag bis zur schriftlichen Kündigung

„Damit können De-Mail-Nutzer nun Vieles elektronisch erledigen, was bisher einer Unterschrift auf dem Papier bedurfte. Für Unternehmen bedeutet das einen großen Zugewinn an Effizienz – viele Abläufe lassen sich per De-Mail schlichtweg schneller und günstiger erledigen als auf dem klassischen Postweg", erklärt Hans Szymanski, Vorstandssprecher der Francotyp-Postalia Holding AG, deren Tochterunternehmen Mentana-Claimsoft im März 2012 als erster De-Mail-Anbieter zertifiziert wurde. „Und auch Privatleute profitieren: So ist es auf dieser neuen, rechtlichen Basis künftig zum Beispiel möglich, einen Hauskauf komplett digital per De-Mail abzuwickeln – inklusive der gesamten Korrespondenz mit Makler, Notar und Grundbuchamt."

Auch viele andere Vorgänge, die bisher der Schriftformerfordernis unterlagen, können jetzt digital erledigt werden: So zum Beispiel schriftliche Kündigungen, Versicherungsabschlüsse und die Unterschrift unter dem Mietvertrag. Im behördlichen Kontext bildet das E-Government-Gesetz unter anderem die rechtliche Grundlage für digitale Abwicklungen im Urkundenwesen.

Weniger Bürokratie in der Verwaltung

Bei der De-Mail handelt es sich um den digitalen Zwilling des Briefs. Sie erlaubt erstmals den sicheren, vertraulichen und rechtsverbindlichen Versand auf dem vollelektronischen Weg. In den nächsten drei bis fünf Jahren können nach Schätzung der FP bis zu zehn Prozent der jährlich versendeten Briefe in Deutschland per De-Mail versendet werden.

„Die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes durch den Bundesrat ist aus unserer Sicht ein deutlich positives Signal", erklärt Szymanski weiter. „Sie bedeutet vor allen Dingen einen großen Schritt in Sachen Verwaltungsmodernisierung und hilft Kommunen und Behörden dabei, ihre Bürokratie zu minimieren."

Mit dem De-Mail-Gateway für Unternehmen und Behörden und dem De-Mail-Portal für Privatkunden bietet FP ein umfangreiches Angebot für jeden Versender. Unternehmen sowie Behörden benötigen die einfache Implementierung eines De-Mail-Gateways. Dieses wird als Software in die bestehende IT-Infrastruktur der Kunden integriert, individuelle Anpassungen sind dabei möglich. Behörden bietet FP zudem den Vorteil einer automatischen Einbindung von EGVP, so dass sie ihre Gerichtskommunikation ebenfalls per De-Mail abwickeln können. Das De-Mail-Gateway von FP ist mandantenfähig, es kann also mehrere Mandanten gleichzeitig abwickeln. FP steht seinen Kunden beim Einstieg in die De-Mail-Nutzung beratend zur Seite. Weitere Informationen unter www.de-mail-business.de.

Privatpersonen nutzen das webbasierte De-Mail-Portal. Über die Website www.fp-demail.de registrieren sich Kunden lediglich einmal – dann erhalten sie nach dem Ident-Verfahren ihre eigene De-Mail-Adresse und können direkt De-Mails versenden und empfangen.

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