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Verdrängungswettbewerb durch Konzerntöchter der DPAG, insbesondere First Mail

Brief an:

Deutsche Post AG  
Vorsitzender des Vorstands
Herrn Dr. Frank Appel
Charles-de-Gaulle-Straße 20

53113 Bonn

 

Sehr geehrter Herr Dr. Appel,

als Bundesverband der privaten Briefdienste beobachten wir mit Sorge das Wettbewerbsverhalten der DP-Konzerntöchter First Mail und Williams Lea. Aus unseren Informationen ergibt sich der Eindruck, dass die DPAG beide Konzerntöchter gezielt einsetzt, um Wettbewerber mit Preisen unter Selbstkosten zu verdrängen.  

Kürzlich erst hat die Bundesnetzagentur mit Beschluss vom 14.06.2011 festgestellt, dass die Preisstrategie von First Mail und DPAG missbräuchlich ist und die von First Mail angebotenen Entgelte rechtswidrig sind. Zugleich hat die Bundesnetzagentur Mindestentgelte festgelegt und die DPAG und First Mail verpflichtet, die  wettbewerbsverdrängende Preisstrategie sofort zu beenden und bestehende Verträge zwischen First Mail und ihren Kunden unverzüglich anzupassen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist seit dem Tag ihrer Verkündung (14.06.2011) wirksam und zu vollziehen.  

In ihrer Entscheidung hat die Bundesnetzagentur festgestellt, dass sowohl First Mail wie die DPAG selbst schwere Wettbewerbsverstöße begangen haben, indem die DPAG ihre Tochter First Mail gezielt einsetzt, um Wettbewerber aus Ballungsräumen zu verdrängen. Ebenfalls nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur ist die Konzerntochter First Mail seit Jahren defizitär und wird von der DPAG finanziell unterstützt. Dennoch bietet First Mail in zunehmendem Umfang die Zustellung zu Preisen unter Selbstkosten an und erweitert ihr Zustellgebiet zum Beispiel auf den Großraum Berlin. Dabei scheut sich der Konzern nicht davor, die Kosten der Zustellung zu senken, indem in hohem Maße Auszubildende für die Zustellung eingesetzt werden. Nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur handelt es sich bei einem Großteil der Zusteller von First Mail um Auszubildende. Die zusätzlichen Briefmengen sollen in 2011 ganz wesentlich durch Auszubildende zugestellt werden (S. 34 der Entscheidung). Damit greift die DPAG zu einem Mittel, dass sie ihren Wettbewerbern zu Unrecht vorwirft, nämlich der Ausbeutung billiger Arbeitskräfte. Besonders gravierend ist es, wenn es sich dabei um Jugendliche handelt.  

Die von der DPAG mit Hilfe ihrer Konzerntöchter verfolgte Verdrängungsstrategie ist nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur missbräuchlich und rechtswidrig. Sie verletzt nicht nur die Wettbewerber in ihren Rechten,  sondern diskriminiert den Großteil aller Postkunden, die durch ihre Portoausgaben die Dumping-Strategie finanzieren müssen.  

Wir fordern Sie daher auf: Verhalten Sie sich rechtstreu und informieren Sie Ihre großen und kleinen Kunden darüber, dass die Preise der First Mail sofort entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur angepasst werden müssen. Beenden Sie den Einsatz Auszubildender zur Absenkung der Arbeitskosten. Ihre Kunden wie auch die Öffentlichkeit erwarten, dass sich Ihr Unternehmen rechtstreu verhält, und wollen sich nicht an einer rechtwidrigen und missbräuchlichen Verdrängungsstrategie beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Gerster
Vorsitzender Bundesverband Briefdienste e.V.

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