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Die Präsidenten bzw. Vorstände der vier Verbände aus der Postbranche fordern von der neuen Bundesregierung:

Gunnar Uldall, BIEK: „Gleiche Umsatzsteuer für gleiche Postdienstleistungen."

Florian Gerster, AGV NBZ: „Überhöhten Postmindestlohn sofort außer Kraft setzen."

Rudolf Pfeiffer, BDKEP: „Großkundenpreise der DP kartellrechtlich kontrollieren."

Elmar Müller, DVPT: „Service für Postkunden nicht durch schlankeren Universaldienst einengen."

Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK), Präsident Gunnar Uldall:

Die Unternehmen im BIEK, die großen Express- und Paketunternehmen, leisten direkt und indirekt einen erheblichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum in Deutschland. Unsere Branche gilt zu Recht nicht nur als Indikator sondern auch als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung. Während die privatwirtschaftlich organisierten Paketunternehmen – selbstverständlich – in vollem Umfang der Umsatzsteuer unterliegen, gilt dies nicht für Teile des Paketdienstes und den gesamten Briefdienst der Deutsche Post AG. Hier profitiert die Deutsche Post AG von dem aus Monopolzeiten stammenden Umsatzsteuerprivileg.

Die Zeche zahlt der Steuerzahler. Obwohl die Rechtslage seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April 2009 geklärt ist, hat es die Koalition nicht geschafft, den alten Zopf aus Monopolzeiten abzuschneiden und durch eine moderne wettbewerbsneutrale Regelung zu ersetzen. Der BIEK fordert die Abschaffung dieses Privilegs und eine Beschränkung auf solche Dienstleistungen, die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung zu allgemein gültigen Entgelten erbracht werden. Da im Normalfall die Leistungen des Universaldienstes von sämtlichen Anbietern freiwillig erbracht werden, entfällt jeder Grund für eine steuerliche Privilegierung der Deutsche Post AG. Nur in dem ungewöhnlichen Fall, dass eine Unterversorgung auftritt und die Bundesnetzagentur einen Anbieter verpflichtet, bestimmte Universaldienstleistungen zu erbringen, könnte dieser Anbieter solche Universaldienstleistungen umsatzsteuerbefreit anbieten, um die Grundversorgung der Bevölkerung mit postalischen Dienstleistungen sicher zu stellen. Die von der DP AG in diesem Zusammenhang ins Spiel gebrachte Befürchtung, dass mit der Mehrwertsteuer das Briefporto unerschwinglich würde, ist unbegründet. Angesichts des Wettbewerbs auf dem Brief- und Paketmarkt wären Preiserhöhungen für die Deutsche Post AG nicht durchsetzbar. Die Kunden der Deutsche Post AG müssen nicht mit höheren sondern wegen des zunehmenden Wettbewerbs eher mit sinkenden Preisen rechnen – und der Finanzminister mit einer halben Milliarde Euro an zusätzlichen Einnahmen.

Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV NBZ), Präsident Florian Gerster:

Seit dem 1. Januar 2008 ist der Brief- und Zustellmarkt in Deutschland dem Grunde nach liberalisiert. Dennoch bestehen zahlreiche Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber fort. Mit dem Zwang zum überhöhten Mindestlohn der Deutschen Post wurden zudem neue Hürden errichtet. Diese gravierende Wettbewerbsverzerrung zugunsten des marktbeherrschenden Ex-Monopolisten Deutsche Post AG bedroht die gesamte Branche nachhaltig. So heißt es im dem Jahresbericht 2008 der Bundesnetzagentur für den Postbereich: „Die Einführung eines Mindestlohns für die Branche Briefdienstleistungen zum 1. Januar 2008 hat zu großen Veränderungen im Markt geführt." „Infolge zahlreicher Marktaustritte sowie eines anhaltend starken Trends zur Verlagerung von Beförderungsleistungen auf Subunternehmen waren im (lizenzpflichtigen) Briefbereich im Jahr 2008 bei den Wettbewerbern 29.000 Arbeitsnehmer beschäftigt. Das sind rund 19.000 weniger als noch 2007." Der Postmindestlohn hat damit rund 40% aller lizenzpflichtigen Arbeitsplätze der Branche vernichtet! Die Aufnahme der Briefzustellung in das Arbeitnehmerentsendegesetz wie auch der seinerzeit in einer Nacht- und Nebel-Aktion gezimmerte Tarifvertrag von Ver.di und DPAG diente einzig und allein dem Ziel, neue, eintrittswillige Marktteilnehmer und mittelständische Konkurrenten des weiterhin marktmächtigen Ex-Monopolisten Deutsche Post AG vom Markt zu drängen. Bereits das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin haben im Jahr 2008 die Rechtsverordnung zum Postmindestlohn für rechtswidrig erklärt. Der Präsident des AGV NBZ, Florian Gerster, hatte Bundesarbeitsminister Scholz mehrfach aufgefordert, die rechtswidrige Verordnung zum Postmindestlohn sofort zurückzuziehen. „Die Zahlen der Bundesnetzagentur sprechen eine eindeutige Sprache. Der Postmindestlohn beweist wie schädlich ein überhöhter Mindestlohn ist.", sagte Gerster. „Wir fordern daher die neue Bundesregierung auf, den überhöhten Postmindestlohn sofort außer Kraft zu setzen."

Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), Vorsitzender Rudolf Pfeiffer:

Der Brief-Wettbewerb der Deutschen Post ist ausschließlich mittelständisch strukturiert im Gegensatz zum Paketmarkt. Deshalb besteht eine gewisse Schutzbedürftigkeit der Unternehmen durch die Politik gegenüber dem ehemaligen Postmonopolisten. Auch die Tochterunternehmen der Zeitungsverlage, die sich im Briefbereich etabliert haben, sind mittelständische Unternehmen. Die anfängliche Durchsetzung des Post-Mindestlohnes durch Arbeitsagenturen (2008) hat ca. 20.000 Arbeitsplätze vernichtet. Die ungleiche Besteuerung der Unternehmen verhindert Wachstum. Der Wettbewerb kann aber nur dann wachsen, wenn auch die dritte Wettbewerbsbehinderung abgeschafft wird: Die Bundesnetzagentur muss wie im Telekommunikationsbereich die gesetzliche Grundlage durch Änderung des Postgesetzes erhalten, Großkunden-Preise des absolut marktbeherrschenden Unternehmens kontrollieren zu können. Der Mittelstand hat nur dann eine Chance, sich wettbewerbsfähig entwickeln zu können, wenn Die Deutsche Post AG kartellrechtlich kontrolliert wird. Von der Bundesnetzagentur sind etwa 30.000 Arbeitsplätzen bei den privaten Lizenznehmern registriert. Der BdKEP geht davon aus, dass schätzungsweise noch einmal mehr als die gleiche Anzahl hinzukommt bei reinen Zustellunternehmen – besonders bei Zeitungsverlagen -, die als Unterauftragnehmer nicht lizenzpflichtig sind und deshalb von der Bundesnetzagentur nicht erfasst sind. Im Postmarkt ist es der Mittelstand, der Wettbewerb und Arbeitsplätze schafft. Die Politik muss für ihn verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, damit weitere Arbeitsplätze entstehen können.

Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT), Vorstand Elmar Müller:

Dem DVPT war es schon seit seiner Gründung im Jahre 1968 unter dem Namen "Verband der Postbenutzer" ein zentrales Anliegen, durch Wettbewerbsdruck den Anforderungen der Kunden zu entsprechen. Als Verbraucherorganisation erwarten wir von einem funktionierenden Postmarkt innovative Produkte, verbesserten Service sowie angemessene Preise in einer flächendeckenden Versorgung, wie es der Telekommunikationsmarkt beispielhaft bietet. Die 3. EU-Postrichtlinie ermöglicht dem nationalen Gesetzgeber einen schlankeren Universaldienst. Der DVPT erwartet dennoch weiterhin eine Vorgabe von bundesweit mindestens 12.000 stationären Einrichtungen mit einem festgeschriebenen Mindestangebot an Dienstleistung. Ein neues Standortkriterium muss die demografische Standortsituation berücksichtigen. Einer Fortschreibung bedarf auch die heutige Anzahl der 108.000 Briefkästen, deren Leerungszeiten jeweils angesagt und verbindlich sein müssen. Das Aufstellen von Briefkästen im öffentlichen Raum muss allen lizenzierten Postunternehmen zu gleichen Bedingungen ermöglicht werden. Solange es den elektronischen Brief nicht als rechtsverbindliches und sicheres Angebot für Geschäftskunden und Verbraucher gibt, muss das Produkt "Einschreiben" im Universaldienst verbleiben. Angesichts der Häufung verzögerter Zustellzeiten ist ein neues Angebot "Termingenaue Zustellung" aufzunehmen. Die AGB für ein solches Produkt müssen den Anforderungen modernen Verbraucherschutzes analog dem Produktsicherheitsgesetz angepasst sein. Die werktägliche Zustellung von Montag bis Samstag muss weiterhin verpflichtend bleiben. Ebenfalls soll für Standardprodukte des Universaldienstes die Tarifeinheit im Raum beibehalten bleiben. Wenn Briefe in einer Sendungskette befördert werden, muss eine klare Verantwortlichkeit hergestellt werden. Die Qualität der Postdienstleistungen soll künftig mit einvernehmlichen Kennzahlen nach Kundenanforderungen gemessen und veröffentlicht werden. Bisher nicht gemessene Qualitätskennzahlen wie Rückläuferquote und Erhaltsquote sind aufzunehmen.

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