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Florian Gerster: Expertise bestätigt, dass Postmindestlohn illegal ist – Arbeitsminister Scholz soll Wiedergutmachung leisten

Erstellt am Dienstag, 15. Juli 2008 09:53

Der renommierte Wirtschaftsrechtler Wernhard Möschel bezeichnet den Postmindestlohn als verbotenes Kartell und sieht den Bundesarbeitsminister in der Regresspflicht

Das Urteil des Tübinger Wirtschaftsrechtlers Wernhard Möschel über den Postmindestlohn ist eindeutig: Arbeitsminister Scholz hätte den Mindestlohntarifvertrag der Deutschen Post „nie für allgemeinverbindlich erklären dürfen". Es handele sich um einen verbotenen und nichtigen Kartellvertrag". Der Mindestlohnvertrag sei ein Pseudotarifvertrag, der gegen deutsches und europäisches Kartellverbot verstößt und deshalb rechtswidrig sei.

Möschel fordert vom Bundeskartellamt in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, gegen den Postmindestlohn auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzugehen. „Die Expertise von Professor Möschel sollte das Kartellamt bestärken, konsequent gegen den Postmindestlohn einzuschreiten", sagt Florian Gerster, Präsident des Arbeitgeberverbands Neue Brief- und Zustelldienste. „Das Berliner Verwaltungsgericht hat bereits geurteilt, dass der Mindestlohn arbeitsrechtlich rechtswidrig ist. Renommierte Kartellrechtler sehen in ihm ein verbotenes Kartell. Wie viele Belege braucht diese Bundesregierung noch, um zu erkennen, dass sie auf dem Holzweg ist?"

Bei einer Aufhebung des Postmonopolschutzlohnes würde es nach Ansicht Möschels aber nicht bleiben. Arbeitsminister Scholz hat seiner Ansicht nach - wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig - eine Rechtsverletzung begangen: Die Monopolkommission hat in einem Sondergutachten vom Dezember 2007 bereits auf die gezielte Behinderung privater Wettbewerber als einziger Intention des Monopolschutzlohntarifvertrages der Post hingewiesen. Über Bundesarbeitsminister Scholz schwebe nun das Damoklesschwert von Regressansprüchen. „Herr Scholz ist mit seiner unverhältnismäßigen Parteinahme für den Post-Konzern eindeutig zu weit gegangen", stellt Gerster fest.

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