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Florian Gerster: Der Postmindestlohn ist faktisch tot

Das Bundesarbeitsministerium sollte zur ökonomischen Vernunft zurückkehren - die Postmindestlohn-Verordnung muss bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung ausgesetzt werden

Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), Florian Gerster, hat heute auf einer Pressekonferenz in Berlin Bundesarbeitsminister Olaf Scholz dazu aufgefordert, die Verordnung zum sogenannten Post-Mindestlohn auszusetzen: „Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 07. März 2008, wonach die Post-Mindestlohnverordnung rechtswidrig ist, ist der Post- Mindestlohn zwar faktisch gekippt, als Folge des Urteils jedoch eine große Rechtsunsicherheit entstanden."

Bis zur Klärung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin soll daher die Verordnung ausgesetzt werden. „Jener Monopolschutzlohn, der durch Kungelei zwischen Herrn Zumwinkel und der Gewerkschaft Ver.di ins Leben gerufen wurde, ist beerdigt", sagte Gerster. „Kein Unternehmen wird einen Lohn zahlen, der von einem Gericht für rechtswidrig erklärt wurde, es sei denn, es wird dazu gezwungen."

Nach Angaben des Gerichts hat das Ministerium seine Befugnisse überschritten. Die Verordnung zum Post-Mindestlohn sei durch das Entsendegesetz nicht gedeckt, hieß es in der Begründung der Richter. Vor Gericht hat das Arbeitsministerium eingeräumt, keine Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen ihrer Verordnung vorgenommen zu haben. „Der so genannte Post-Mindestlohn zwingt den Unternehmen überhöhte, unwirtschaftliche Lohnkosten auf, die einzig der marktdominante Ex-Monopolist auf die Endkunden umlegen kann", so Gerster. „Die fehlende Folgenabschätzung des Ministeriums ist ein

schwerwiegendes Versäumnis, das eine große Oberflächlichkeit nicht nur beim Analysieren wirtschaftlicher Zusammenhänge, sondern auch bei der handwerklichen politischen Arbeit zeigt", stellt Gerster fest. „Das inzwischen beantragte Gutachten zur wirtschaftlichen Folgenabschätzung hätte bei einem durchdachten Verfahren selbstverständlich vor dem Erlass der Verordnung erstellt werden müssen."

Dass die Post-Mindestlohnverordnung nicht auf eine faire Entlohnung, sondern auf die Verhinderung von Wettbewerb ziele, offenbare das aktuelle Verhalten der Deutschen Post. „Während unsere Mitgliedsunternehmen zum Teil wegen des Postmindestlohns ums Überleben kämpfen, umgeht die Post AG die Verordnung, indem sie Kooperationen mit verlagsgestützten Zustellsystemen eingeht und damit auf den Einsatz eigener Briefzusteller verzichtet", betont Gerster. Mit der Durchführung der wirtschaftlichen Folgenabschätzung solle die Monopolkommission oder - in Abstimmung mit der Monopolkommission - eine unabhängige wissenschaftliche Forschungsinstitution beauftragt werden.

„Eine faire Entlohnung und sichere Arbeitsplätze für unsere Mitarbeiter sind uns wichtig", konstatiert Gerster. „Deshalb haben wir für unsere Beschäftigten einen Tarifvertrag abgeschlossen, der mit einer Lohnhöhe von 7,50 Euro im Westen auf den Cent genau jenen Forderungen entspricht, die Ver.di als allgemeinen Mindestlohn auf marktschreierischen Plakaten vor ihrer Zentrale verlangt."

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