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Verwaltungsgericht kippt Monopolschutzlohn der Deutschen Post

Florian Gerster: Die Bundesregierung muss endlich zur ökonomischen Vernunft zurückkehren

Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ) begrüßt die Aufhebung des Postmindestlohns durch das Berliner Verwaltungsgericht. "Die Entscheidung ist ein positives Signal für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen und ihrer Arbeitsplätze", sagt Florian Gerster, Präsident des AGVNBZ. "Der überhöhte Monopolschutzlohn der Deutschen Post lag wie Blei auf unserer jungen Branche. Jetzt können unsere Unternehmen endlich aufatmen". Der nicht branchengerechte Postmindestlohn hatte die Wettbewerber des Ex-Monopolisten schwer unter Druck gesetzt und umfangreiche Investitionen verhindert. „Wir stehen weiterhin dazu, die Mitarbeiter der Briefdienste fair zu entlohnen", betont Gerster. Der Tarifvertrag des AGVNBZ sieht Löhne in Höhe von 7,50 Euro, bzw. 6,50 Euro in den Neuen Bundesländern vor, ganz wie die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di allgemein fordert.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit großer Deutlichkeit festgestellt, dass der Gesetzgeber mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Mindestlohns unangemessen und rechtswidrig gehandelt hat und hierdurch der Verlust vieler Arbeitsplätze in Kauf genommen wurde. Das Gericht stellte Verstöße gegen das Grundgesetz und beim Gesetzgebungsverfahren fest. Zudem beklagte das Gericht, dass der zu hoch festgelegte Postmindestlohn die wirtschaftlichen Interessen der jungen Branche der Briefdienstleister nicht ausreichend berücksichtige.

"Die Bundesregierung sollte die Chance nutzen, um sich aus der Umklammerung der Postlobbyisten zu lösen und den Ex-Monopolisten nicht länger durch Sonderregelungen zu schützen", sagte Gerster. Das bisherige Politikversagen im Zuge der Postliberalisierung habe bereits genug Schaden angerichtet. Derzeit werden die Konkurrenten der Deutschen Post AG vom Ex-Monopolisten bei der Preisgestaltung stark unter Druck gesetzt. "Nach wie vor spielt die Deutsche Post ihre Mehrwertsteuerbefreiung und ihre marktbeherrschende Stellung gegen die Konkurrenten gnadenlos aus", sagt Gerster.

Die Post AG genießt den finanziellen Vorteil einer staatlich festgelegten Mehrwertsteuerbefreiung in Höhe von rund 500 Millionen Euro jährlich. Zudem wird durch Paragraph 19 Satz 2 Postgesetz die Marktmacht des Ex-Monopolisten speziell bei Großkunden nicht reguliert. Die Folge sind Vorzugspreise für Großkunden, bei denen die allermeisten Wettbewerber der Deutschen Post selbst unter größter Kraftanstrengung nicht mithalten können. "Wir hoffen, dass die Bundesregierung fortan darauf verzichtet, die Post mit höchst fragwürdigen Mitteln weiterhin vor dem Wettbewerb zu schützen", resümiert Florian Gerster.

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