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Wirtschaftsverbände bieten gemeinsam allen tariffähigen Gewerkschaften Verhandlungen an

Wirtschaftsverbände mit insgesamt über 251.000 Beschäftigten, die der Aktionsgemeinschaft für Wettbewerb im Postmarkt angehören, haben gemeinsam der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) und der Kommunikationsgewerkschaft DPVKOM die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über Mindestlöhne für den Postsektor angeboten. Das Angebot richtet sich gleichzeitig ausdrücklich auch an alle tariffähigen Gewerkschaften, die eine Marktbelegung im Postsektor nachweisen können.

Die Verbände befürworten die tarifliche Regelung von Löhnen und Arbeitsbedingungen bei den Briefdiensten, warnen jedoch nachdrücklich vor den nachteiligen Wirkungen für die gesamte Wirtschaft durch einen überhöhten gesetzlichen Mindestlohn. „Sollte ein gesetzlich verordneter Mindestlohn im Briefmarkt, der allein den Vorgaben der Deutsche Post AG folgt, für allgemeinverbindlich erklärt werden, sind über 50.000 Arbeitsplätze bei neuen Brief- und Zustelldiensten und über 200.000 Arbeitsplätze im Handel, bei Speditions- und Logistikunternehmen und in vielen anderen Branchen in ihrer Existenz bedroht", so Florian Gerster, Präsident des Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste.

Die in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Verbände machen darauf aufmerksam, dass durch die Einführung eines unrealistisch hohen Mindestlohns im Briefmarkt das staatliche Briefmonopol faktisch fortgesetzt würde. Das Investitions-, Wachstums- und Beschäftigungspotential eines liberalisierten Marktes wird damit null und nichtig. Der vom Gesetzgeber gewünschte Wettbewerb im Postmarkt würde vernichtet, bevor er sich überhaupt entwickeln kann. Ein Überstülpen eines Tarifabschlusses, der vorwiegend nur mit der Deutsche Post AG abgeschlossen wurde, auf die gesamte Branche, stellt zudem einen Angriff auf die Tarifautonomie der betroffenen Branchen dar. Er greift in deren – zum großen Teil tarifvertraglich geregelte – Tarifentgelte ein und zwingt sie, fremde Tariflöhne anzuwenden.

Die Verbände appellieren deshalb an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat, die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb zu schaffen, einseitige Privilegien zugunsten der Deutsche Post AG abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Neuen Briefdienste nicht durch neue Zugangsbarrieren zu behindern.

Zum Hintergrund: Die Gewerkschaft ver.di hat Anfang September 2007 innerhalb weniger Tage einen Tarifvertrag mit dem von der Deutsche Post AG dominierten Arbeitgeberverband Postdienste geschlossen („TV Mindestlohn"). Von den Verhandlungen waren die in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände ausgeschlossen. Gleichwohl wären sie und ihre Mitgliedsunternehmen im Fall der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des „Mindestlohn Tarifvertrag" davon betroffen, ebenso wie zahlreiche bestehende tarifliche Vereinbarungen.

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