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AGV Neue Brief- und Zustelldienste fordert ver.di auf, sich Tarifverhandlungen nicht zu verweigern

Erstellt am Donnerstag, 27. September 2007 09:22

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Aufnahme von Tarifgesprächen mit den neuen Brief- und Zustelldiensten abgelehnt. Diesen Entschluss hat die zuständige Bundesfachbereichsleiterin der Gewerkschaft, Andrea Kocsis, dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste in einem Antwortschreiben auf eine entsprechende Anfrage mitgeteilt. Frau Kocsis ist auch stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat der Deutsche Post AG.

Florian Gerster, Präsident des Verbandes, bedauert die Absage von ver.di: „Aus der Sicht der neuen Brief- und Zustelldienste und deren Mitarbeiter ist es absolut unverständlich, warum ver.di ausschließlich mit dem Monopolverband der Deutsche Post AG verhandelt. In der Kabinettsvereinbarung von Meseberg ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Mindestlohnregelung im Briefsektor alle Tarifpartner einbeziehen soll. Sollte sich ver.di noch anders entscheiden, bleiben wir selbstverständlich weiterhin gesprächsbereit." Die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation hingegen hat dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste ein erstes Informationsgespräch vorgeschlagen.

Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste erneuert seine rechtlichen Bedenken, ob die Aufnahme von Briefdienstleistungen in das Entsendegesetz auf Basis des vorliegenden Tarifvertrages zwischen ver.di und des von der Deutsche Post AG dominierten AGV Postdienste überhaupt erfolgen kann. So erreicht der AGV Postdienste nicht das notwendige Quorum, weil er nicht mindestens 50 Prozent der Mitarbeiter einer Branche erfasst. Die Branche der im Brief- und Zustellwesen Beschäftigten umfasst mehr als 389.000 Personen, von denen die Deutsche Post AG rund 119.000 beschäftigt. Deren Mitarbeiter unterliegen allerdings einem eigenen Haustarifvertrag und können für das Quorum nicht mitgezählt werden. Darüber hinaus erfüllt der AGV Postdienste gemäß eines Gutachtens der Professoren Kämmerer und Thüsing nicht die rechtlichen Mindestanforderungen an einen Arbeitgeberverband und ist somit nicht tariffähig.

„Die zwischen ver.di und AGV geschlossene Tarifvereinbarung dient einzig und allein dem Zweck, das zum Jahresende auslaufende Briefmonopol der Deutsche Post AG mit anderen Mitteln zu verlängern", argumentiert Florian Gerster. „Über regional differenzierte Mindestlöhne auf einem realistischen Niveau von bis zu 7,50 Euro können wir gerne sprechen, nicht aber über Entgelte, die nur ein Monopolist zahlen kann. Ein höherer Mindestlohn bedroht zehntausende Arbeitsplätze bei neuen Briefdienstleistern und ihren Partnerunternehmen, die ebenfalls in der Briefzustellung tätig sind."

Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste appelliert daher an alle Beteiligten, den beginnenden Wettbewerb im Briefmarkt nicht durch eine unrealistische und arbeitsplatzvernichtende Mindestlohnbarriere zum Erliegen zu bringen.

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