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Bundeskartellamt mahnt Deutsche Post AG ab. Deutsche Post AG verstößt gegen Kartellrecht.

Das Bundeskartellamt hat heute eine Abmahnung gegen die Deutsche Post AG wegen missbräuchlicher Preispolitik zu Lasten der Wettberber ausgesprochen. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Deutsche Post sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht verstoßen hat.

„Das Bundeskartellamt hat dem wettbewerbsbehindernden Preisdumping der Deutschen Post einen weiteren Riegel vorgeschoben.“, so Dr. Walther Otremba, Vorsitzender des Bundesverbandes Briefdienste.

Die Deutsche Post hat ihre marktbeherrschende Stellung dadurch missbraucht, dass sie mit Großkunden Entgelte vereinbart hat, die unter dem allgemein geforderten Niveau lagen. Ziel war es, den Großkundenmarkt vom Wettbewerb abzuschotten. Das Bundeskartellamt stellt hierzu fest, dass die Deutsche Post AG keine Entgelte mehr anbieten darf, die unter den sogenannten Teilleistungsentgelten (rabattierte Preise bei Einlieferung großer Briefmengen in den Briefzentren) + anfallende Logistikkosten liegen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeskartellamtes. Die privaten Anbieter von Briefdienstleistungen können jetzt zu konkurrenzfähigen Preisen in einen fairen Wettbewerb um die Großkunden treten.“ so Dr. Walther Otremba, Vorsitzender des Bundesverbandes Briefdienste.

Zudem wurden vom Bundeskartellamt Werbekostenzuschüsse der Deutschen Post an Großkunden untersucht. Werbekostenzuschüsse z.B. in Form von aufgedruckten Posthörnern auf Briefen wurden von der Deutschen Post mit bis zu 2,9 Cent pro Brief bezahlt. Die Werbekostenzuschüsse dienen dazu über sogenannte Zielpreise Wettbewerber punktgenau zu unterbieten. Dies hält das Bundeskartellamt in dem untersuchten Verfahren für missbräuchlich.

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