Zuvor hatte die Gewerkschaft ver.di durch einen mit Vertretern der Deutsche Post AG abgestimmten Tarifvertrag versucht, dessen Bedingungen für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat die Verordnung zur Allgemeinverbindlichkeit des Post-Mindestlohns wegen schwerwiegender Verfassungsverstöße für nichtig erklärt. Der Bundesarbeitsminister hat dagegen Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt. „Wir stehen weiter zu den mit der GNBZ vereinbarten Mindestlöhnen in Ost und West", bekräftigt Florian Gerster die Haltung des AGV-NBZ. Kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin müsse befürchten, in einen tariflosen Zustand zu fallen. Gerade in einer Branche, die neu im Wettbewerb zum ehemaligen Monopolunternehmen der Deutsche Post AG entstanden ist, müsse es möglich sein, einen Tarifvertrag mit der Branchenvertretung abzuschließen. Die Gewerkschaft ver.di ist in den Neuen Briefdiensten praktisch nicht präsent. Der AGV-NBZ geht daher fest davon aus, dass die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts durch das Bundesarbeitsgericht aufgehoben werden wird.